Basketball in NRW nur noch mit 2G

Bitte den Hinweis des WBV beachten!

https://www.basketball.nrw/verband/amtliches/3519-2g-regel-im-spielbetrieb

Seit heute 24.11.2021 hat die Landesregierung beschlossen, dass zu allen bisherigen Regelungen alle Personen (Sportler, Zuschauer, alle ohne Ausnahme s.u.) ab 16 Jahre nur noch mit 2G Sport machen dürfen.

Kinder unter 6 Jahren sind 2G gleichgestellt und benötigen keinerlei Nachweise. Schüler bis 15 Jahren müssen sich mit dem Schülerausweis ausweisen und gelten dann als getestet und sind von der 2G Regelung ausgenommen. Können sie sich nicht mit dem Schülerausweis ausweisen, müssen sie einen Testnachweis vorweisen können.

Dies sind keine Regelungen des BBKMS, sonder Vorgaben der Landesregierung NRW und hier als Hinweis für alle Mitglieder im BBKMS zu verstehen. (alle Angaben ohne Gewähr)

https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021